Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
gemaess Art. 28 DSGVO
Dieser AVV regelt die Pflichten der Parteien bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen.
§ 1 Gegenstand
§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung
- Bereitstellung des Onlinedienstes
- Speicherung und Verarbeitung von Account-Daten
- Kommunikation mit dem Verantwortlichen / dessen Endkunden
- Abrechnungs- und Zahlungsabwicklung
§ 3 Kategorien betroffener Personen
- Endkunden des Verantwortlichen
- Mitarbeiter und Ansprechpartner des Verantwortlichen
- Newsletter-Empfaenger und Interessenten
§ 4 Technisch-organisatorische Massnahmen (TOM)
Der Auftragsverarbeiter trifft die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen Massnahmen zur Sicherung der Daten, insbesondere:
- Hosting ausschliesslich in Deutschland (kein US-Drittland-Transfer)
- Verschluesselte Uebertragung (TLS 1.3)
- Verschluesselte Speicherung sensibler Daten (AES-256)
- Zutrittskontrolle und Zugangskontrolle nach Need-to-Know-Prinzip
- Backups verschluesselt, georedundant in DE
- Log-Aufbewahrung 90 Tage
§ 5 Subunternehmer (Sub-Auftragsverarbeiter)
Der Einsatz von Subunternehmern bedarf der vorherigen Information des Verantwortlichen mit Widerspruchsrecht (4 Wochen Frist). Aktuelle Liste auf Anfrage.
§ 6 Loeschung / Rueckgabe
Nach Vertragsende werden alle personenbezogenen Daten innerhalb von 30 Tagen geloescht oder zurueckgegeben, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen (HGB §257, AO §147 — 10 Jahre fuer Buchungs-Belege).
§ 7 Download als PDF
AVV als PDF herunterladen (zum Ausfuellen und Unterzeichnen).
Bei Fragen zum AVV wenden Sie sich bitte an info@werbungmacher.de.